Nr. 100
Berlin, am acht und zwanzigsten Maerz tausend acht hundert neunzig und drei
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung
1. der Buchhalter Moses Ber Stöckel, der Persönlichkeit nach durch seinen Geburtsschein anerkannt, mosaischer Religion, geboren den ein und dreissigsten Januar des Jahres tausend acht hundert Zwei und sechszig zu Czorktkow in Galizien, wohnhaft zu Berlin, Kronenstraße 26, Sohn des Kaufmanns Isaak Stöckel und seiner Ehefrau Fradil geborenen Stöckel, beide wohnhaft zu Czortkow;
2. die unverehelichte Gertrud Landsberg, ohne besonderen Stand, der Persönlichkeit nach durch ihren Geburtsschein anerkannt, mosaischer Religion, geboren den sechsten October des Jahres tausend acht hundert Sieben und Sechszig zu Posen, wohnhaft zu Berlin, Catrinstraße 7, Tochter des Rentiers Samuel Landsberg hierselbst, und seiner verstorbenen Ehefrau Johanna geborenen Kastan, wohnhaft zuletzt hierselbst.
(Anmerkung: die zweite Seite der Heiratsurkunde fehlt !)
Vermerke am linken Rand:
Nr. 100
Berlin, am 16. Oktober 1941
Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 17. August 1938 zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen führt die nebenbezeichnete Ehefrau den Vornamen:
Sara
Der Standesbeamte
In Vertreung Witte
Die Übereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt
Berlin, den 16. Oktober 1941
Der Standesbeamte
L.S. In Vertretung
Witte
Vorstehender Nachtrag stimmt mit der vom Standesbeamten eingereichten beglaubigten Abschrift wörtlich überein.
Berlin, den 2 Feb. 1942
gez. Unterschrift
Justizsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin, Abt. 430
Nr. 100
Berlin, den 30. Oktober 1951
Die vorstehende Verordnung ist durch Gesetz des Alliierten Kontrollrats vom 20. September 1945 widerrufen. Der Randvermerk über den zusätzlich angenommenen Vornamen ist ungültig.
Der Standsbamte
gez. Unterschrift