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Deutsche Vor- und Familiennamen

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Diese Seite soll einen Überblick über deutsche Namen und das deutsche Namensrecht geben und als Folge daraus erläutern, wie diese auf WikiTree in die entsprechenden Felder einzutragen sind.

English version

Contents

Einleitung

Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert schrittweise durchgesetzt. So wurden erst 1875 im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die vorhandenen Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, eventuell einen Zwischennamen und den Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge.

Der Vorname einer Person ist der Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt, sondern diese individuell identifiziert. Eine Person kann mehrere, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet wird, als „Rufname“ bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Es steht dem Namensträger frei, zwischen seinen offiziell eingetragenen Vornamen zu wählen.

Ein Zwischenname ist ein weiterer Name, der zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen geführt wird. Von einem Zwischennamen wird hingegen nicht gesprochen, wenn eine Person mehr als einen Vornamen bzw. Nachnamen hat. In Deutschland handelt es sich bei Zwischennamen meist um Patronyme aus dem Vornamen des Vaters mit der in der jeweiligen Landessprache oder Dialekt üblichen Endung für „-sohn“ oder „-tochter“. Beispiel: Hinrich Peters Müller bedeutet „Hinrich Müller, Peters Sohn“. Diese Namensbildung ist im Deutschen heute nur noch im Ostfriesischen zulässig, außer bei Einwanderern aus anderen Staaten. Bis in das 19. Jahrhundert waren Patronyme mit den unterschidlichsten Endungen im gesamten deutschen Sprachraum üblich. Bezieht sich der Name auf die Mutter, handelt es sich um ein Metronym.

Der Familienname drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus, er wird auch als Nachname, Zuname oder Geschlechtername bezeichnet. Der durch Abstammung erworbene ursprüngliche Familienname ist der Geburtsname (bei verheirateten Frauen auch Mädchenname) und drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus. Der Geburtsname kann sich durch Adoption, behördlich veranlasste Namensänderung oder Umbenennung ändern. Der Familienname eines Menschen kann sich im Laufe des Lebens ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, Adoption oder behördliche Namensänderung. Auch willkürliche Anpassungen sind möglich, z. B. die Annahme des Namens eines neuen Ehepartners durch die vorehelichen Kinder eines der Partner, so dass die neue Familie im gesellschaftlichen und behördlichen Umgang als eine Einheit auftreten kann. Der Ehename ist der Name, für den die Ehegatten sich bei der Eheschließung entscheiden, um ihn während ihrer Ehe als jeweils eigenen Nachnamen zu tragen. Geburts- und Ehenamen können auch als Doppelnamen geführt werden. Künstlernamen können auch ohne verwandtschaftlichen Bezug als Familiennamen geführt werden.

Deutsche Vornamen

Vornamen sind schon seit früheren Zeiten in Verwendung. Bis ins Mittelalter im deutschen Sprachraum war nur ein einziger Name üblich war. Allenfalls gab es einen individuellen Beinamen zur Unterscheidung, der die jeweilige Trägerperson charakterisierte (Herkunfstort, Beruf, Charakter). Der Beiname war grundsätzlich ein offizieller, unverzichtbarer Namensbestandteil. Daraus haben sich zusammen mit den Übernamen (Beinamen, die nicht zu den Patronymika, Herkunfts-, Wohnstätten- oder Berufsgruppen gehören) die heutigen vererbten Familiennamen entwickelt. In der Realität wurden diese Familiennamen oft noch längere Zeit durch bestimmte Umstände verändert oder wechselten sogar zu anderen Familiennamen.

Germanische Zeit

Die germanischen Rufnamen waren bis zum 4. Jahrhundert nach dem Prinzip aufgebaut, zwei Namenglieder sinnvoll zu verbinden; z. B.: Gud-run, Sieg-run (run = Zauber, Geheimnis), Ger-hart, Ger-not (ger = Speer, hart = hart/streng). Viele Namensteile waren nur einseitig verwendbar, das heißt, sie waren entweder nur als Erstglied (z. B. man) oder nur als Zweitglied (z. B. run) in Gebrauch. Etliche von ihnen können sowohl als Vorder- wie als Hinterglied des zusammengesetzten Namens fungieren (z. B. her und bert wie in Walt-her, Her-bert, Bert-hold). Außerdem wohnte manchen Namenglieder nur ein Geschlecht inne, wohingegen andere sowohl für weibliche als auch für männliche Namen verwendet werden konnten (z. B. Sieg in Sieglinde und Siegfried). Die anfänglich inhaltliche Wichtigkeit hielt sich aber nicht; mit der Zeit wurde der Rufname mit mehr Augenmerk auf Wohlklang und Abstammung gewählt.

Mittelalter

Nicht-germanische Namen waren erst ab dem 7./8. Jahrhundert wirklich präsent; man findet in dieser Zeit vorwiegend Namen, die der Bibel entlehnt sind; z. B. Christian, Elisabeth oder Daniel. Ab dem 8. Jahrhundert wurden in Deutschland Beinamen zum Rufnamen eingeführt.

Im 12. Jhdt. waren Namen aus dem Neuen Testament verbreitet, die dem Deutschen oft angepasst oder verkürzt wurden, z. B.:

  • Johannes → dt.: Johann, Hans, Hannes
  • Magdalena → dt.: Magda, Lena, Leni

Auch Heiligennamen breiteten sich zu dieser Zeit vom Westen und Süden in den Norden des heutigen deutschen Sprachraums aus, wobei dies von den Verehrungsgebieten abhing, da, je nach Region, bestimmten Heiligen mehr Wichtigkeit beigemessen wurde; z. B.: Benedikt, Andreas, Elisabeth, Florian, Anton(ius).

Renaissance und Reformation

Mit der Renaissance fanden unter dem Einfluss des Humanismus griechische und lateinische Namen aus der Antike Eingang in die deutsche Namenwelt wie Hektor, Agrippa, Claudius, Julius, Augustus. Hohenzollernfürsten hießen zu dieser Zeit Albrecht Achilles, Albrecht Alcibiades, Johann Cicero. Vornamen wie Nachnamen von Gebildeten wurden gewöhnlich latinisiert wie Henricus, Martinus, Joachimus. Humanisten der damaligen Zeit waren auch am germanischen Altertum interessiert und verbreiteten somit Namen wie Hildebrand, Hartmann oder Reinhold.

Die Reformation führte zu einem allgemeinen Rückgang im Gebrauch von Heiligennamen und es wurden bis in das 18. Jahrhundert alttestamentliche Namen wie Benjamin, Jonas, Daniel, David, Rebekka oder Martha bevorzugt. Auf katholischer Seite bestimmte dagegen der 1566 erstmals herausgegebene Catechismus Romanus, dass man weiterhin Namen von Heiligen wählen sollte. Eine ebensolche Empfehlung findet sich im 1614 erschienenen Rituale Romanum. Bestimmte Namen entwickelten sich dadurch zu ausgesprochen katholischen Vornamen wie Ignaz / Ignatius, Vincenz, Xaver, Franz, Josef, Maria. Maria entwickelte sich auch zu einem beliebten zweiten Vornamen bei Männern.

17. und 18. Jahrhundert

Im 17. und 18. Jahrhundert wurden dann auch französische Vornamen (z. B. Charlotte, Babette) sowie englische (z. B. Alfred, Edith) vergeben, die aber erst im 20. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum an Beliebtheit zunahmen.

Die calvinistische Vorliebe für alttestamentliche Namen überdauerte das 18. Jahrhundert nicht und während dieses Jahrhunderts entwickelte sich dort eine Vorliebe für deutsche Namensbildungen mit christlichem Anklang, wie Gottfried, Gotthold, Gotthelf/Gotthilf, Fürchtegott oder Liebfried.

19. Jahrhundert

Im großen und ganzen bereitete der Protestantismus eine Rückkehr zu germanischen Namen vor.

Ende des 19. Jahrhunderts nahmen die Doppelnamen (auch „Bindestrichnamen“ genannt) an Zahl zu. Diese erfreuten sich besonders in den 1930er und 1950er Jahren großer Beliebtheit: Hans-Peter, Eva-Maria, Klaus-Dieter. In den Folgejahren existierten einige dieser Doppelnamen früher oder später dann auch in zusammengeschriebener Form (Hanspeter 1810er, Evamaria 1880er, Klausdieter 1930er Jahre).

20. Jahrhundert und Gegenwart

Die Welt der Vornamen wurde im 20. Jahrhundert immer internationaler. Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die germanischen Namen eher unter, dagegen nahmen die hebräischen, griechischen und lateinischen Namen ihren Platz ein; in weiterer Folge herrschte ein starker anglo-amerikanischer Einfluss. Vor allem durch internationale Medien wie Fernsehen und Rundfunk oder Literatur kam man mit vielen fremdsprachigen Namen in Kontakt und übernahm sie ins Deutsche. Auch die Entlehnung aus allen europäischen Ländern – von Skandinavien bis zum Balkan (Björn bis Dragan) – ist gängig.

Als Kontrast zur internationalen Namenvielfalt entwickelte sich daraufhin zum Teil wieder eine Gegenströmung zur Bewahrung der alten germanischen Namen.

Seit den 1950er Jahren gewannen anglophone und romanische Vornamen wie Jennifer, Mike oder aber Natalie und Marco an Bedeutung.

Bei der Übernahme fremder Namen war von jeher eine lautliche Anpassung zu beobachten. Zuerst wurden Namen adaptiert, die an traditionelle phonetische Gewohnheiten anschlussfähig waren. So wurde aus Johannes im Mittelalter Hans, aus Christian wurde Christen und aus Marcus zunächst Marx. Manche Namen wurden auch in ihrer geschriebenen Form übernommen, obwohl die Aussprache in den Herkunftsgebieten eine andere war: So wurde spanisch Xavier als Xaver übernommen und nicht als Chabier und norwegisch Harald als Harald und nicht als Harall.

Deutsche Familiennamen

Historische Entwicklung

Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich vom 10. Jahrhundert an über Norditalien, Südfrankreich bis nach England aus. Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen fast überall im deutschen Sprachraum anzutreffen. Der Familienname konnte noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder sogar 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Familiäre Beziehungen wurden manchmal durch die Nennung des Vaters oder die Variation der Rufnamenglieder wie Hildebrand, Heribrandes Sohn. Eine weitere Möglichkeit, Personen näher zu beschreiben, waren individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielten. Im 12. Jahrhundert veränderte sich das Namenssystem und es wurden immer häufiger zwei Namenselemente – Rufname und Familienname – verwendet. Diese frühen Familiennamen waren aber noch nicht vererbbar und in ihrer Erscheinungsform wandelbar.

Bis um 1800 waren Wandel des Familiennamens durch geänderte Schreibweise, durch Umformung und durch Kürzung oder Erweiterung des Namens oder auch Ersatz durch einen völlig anderen Namen keine Seltenheit und sie kommen bis in die Gegenwart vor. Die Möglichkeiten zur Veränderung des Namens sind weit vielfältiger, als sie sich aus den verschiedenen Schreibweisen der Lautform eines Namens ergeben. In der Regel gab es im 16. Jahrhundert bereits feste Familiennamen, die aber nicht unbedingt beständig waren. Feste und erbliche Familiennamen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Berufsname im Gegensatz zum tatsächlich ausgeübten Beruf der Person stehen kann, die Väter und ihre Söhne jeweils denselben Namen haben und Unterscheidungen gebraucht werden wie „der Ältere“ und „der Jüngere“. Doch sind willkürliche Namensänderungen durch Gesetz zum Beispiel in Sachsen erst 1662 verboten worden. Aber auch danach gibt es noch Veränderungen, etwa durch Eindeutschung fremd klingender Namen, durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Eheschließung, Ehescheidung, Nobilitierung, Konfessionswechsel, Namenverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie „Müller-Schulz“ bei zu häufigen Namen, durch Annahme von Künstlernamen und dazu noch nach wie vor schwankender Schreibweise in vielen Fällen.

Vom 16. Jahrhundert abnehmend bis zum 18. Jahrhundert waren im mitteldeutschen Sprachraum die folgenden Änderungen verbreitet: Ein Beiname, der den Beruf (Jorge, „der Steinmetz“), die Herkunft (Hans von Pirna; aber keinesfalls adlig!), die Wohnstätte (Hans An gen End, Hans am End > Amend = „Hans, der in dem Haus am Ende des Dorfes wohnt“) oder bestimmte Eigenschaften (Hans der Lange) kennzeichnete, verdrängte den bereits vorhandenen Familiennamen, besonders deutlich bei Namen wie: „Hans Sternkopf sonst Stahl genannt“, der später nur noch als „Hans Stahl“ erschien. Die Sitte, Menschen nach der Wohnstätte zu benennen, war im 16. Jahrhundert auch in Ostwestfalen bekannt. Das „zu“ im Namen bezeichnet ebenfalls keinen Adel.

Oft wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus unterschätzt. Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein und Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen konnten.

1875 wurden die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss. (Ausnahme: offizielle Namensänderung)

Familiennamen aus Rufnamen

Häufig handelt es sich um Patronymika (Vaternamen) aber auch um Metronymika (Mutternamen). Letztere finden sich besonders dann, wenn die Mutter eine höhere Stellung oder größeren Bekanntheitsgrad hat. Beispiele sind Namen wie Albrecht, Dietrich, Konrad, auch Abwandlungen, Petermann oder Peters. Aus diesen vielen unterschiedlichen Namensformen, die aus einem Rufnamen hervorgehen können, ergibt sich der große Umfang dieser Gruppe. Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson.

Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Wener, Herrmann oder Friedrich).

Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi, Petri oder Caspari. Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes) oder Vick (=Friedrich) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (Otten von Otto).

Familiennamen aus Herkunftsbezeichnungen

Herkunftsnamen geben an, woher die Person ursprünglich stammt oder wo sie längere Zeit gewohnt hat. Diese Namen entstanden in einer Zeit, in der sich eine starke Binnenwanderung vollzog und die Landbevölkerung in die auflebenden Städte zog. Zugezogene wurden oft nach ihrer Heimat benannt, etwa „Klaus [aus] Brandenburg“. Dabei entstanden Herkunftsnamen nach Ländern und Völkern (Unger, „der Ungar“), nach Stämmen (Bayer) und nach Regionen (Bergsträßer). Die häufigsten Herkunftsnamen sind: Frank(e) (aus Franken), Böhm(e) (aus Böhmen), Hess(e) (aus Hessen), Pohl (aus Polen oder Beziehung zu Polen, aber auch Orts- und Wohnstättenname).

Viele Herkunftsnamen gehen auf Ortsnamen zurück, zum Beispiel Basler („aus Basel“) oder Adenauer („aus Adenau“). Solche Familiennamen tragen häufig die Namensendungen von Orten: -bach, -berg, -burg, -dorf, -feld, -hagen, -hausen, -heim, -stein, -thal, -wald (zum Beispiel Lindenberg, Frankenstein, Grünewald). Auf slawische Orte bezieht sich die Namensendung -ow (eingedeutscht -au). Die Zuordnung zu einem bestimmten Ort allein anhand eines bestimmten Namens ist nicht immer möglich, da häufig mehrere Orte mit demselben Namen existieren, außerdem machen Personennamen bei Umzug einen viel vielfältigeren und weitreichenderen – und auch anderen – Lautwandel durch als die Namen der Orte selbst, sodass Herkunftsnamen bis zur Unkenntlichkeit entstellt sein können.

Familiennamen aus Wohnstättenbezeichnungen

Wohnstättennamen gehen von einem Merkmal der Wohnstätte aus. Das kann zum Beispiel die Form des Geländes sein, Ebner (Wohnstätte im flachen Gelände), Berger (am Berg), Kuhlmann (in einer Vertiefung). Häufige Namen dieser Art sind: Becker und Beck (am Bach wohnend; auch Berufsname), Stein, Horn, Busch und Bergmann (auch Berufsname).

Es gibt immer wieder gleichlautende Orts- und Wohnstättennamen, was die Namensdeutung erschwert. Zum Beispiel kann Bühl (mittelhochdeutsch: bühel „Hügel“) ein Herkunftsname sein (der erste Namensträger stammte aus einem Ort namens Bühl), aber auch ein Wohnstättenname (der erste Namensträger wohnte an einem Hügel). Bei Roth gibt es drei Möglichkeiten: Übername zur Farbe Rot (der Namensträger war rothaarig), Herkunftsname (er stammte aus einem Ort namens Roth), Wohnstättenname (er wohnte an einem gerodeten Platz).

Auch Hausnamen und ihre Ableitungen gehören am Rande zu dieser Kategorie. Zum Beispiel bedeutet der Name Sonderegger: „im Hof Sonderegg wohnhaft“ oder „vom Hof Sonderegg stammend“. Die „-er“-Bildung ist typisch oberdeutsch. Solche Namen ähneln den Herkunftsnamen, sie beziehen sich (ursprünglich) auf eine einzelne Wohnstätte in der Nachbarschaft. In ländlichen Gebieten blieb die Tradition, den Hofnamen oder den Hausnamen wie einen Familiennamen (oder neben ihm) zu verwenden, noch lange erhalten (siehe auch Genanntname).

Familiennamen aus Berufsbezeichnungen

Familiennamen nach Beruf, Amt und Stand: Die Vielfalt dieser Namensgruppe spiegelt die amtlichen Tätigkeiten oder die starke Entfaltung des Handwerks wieder. Viele dieser Berufe und Tätigkeiten existieren nicht mehr, wie Riemenschneider, Sattler und Wagner.

Bei den deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit. Dazu gehören Huber/Hofer (Bauer), Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Pächter, Leheninhaber eines größeren Gutes, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (vom Landesherrn eingesetzter örtlicher Beamter, Vollstreckungsbeamter, Bürgermeister). Zu dieser Gruppe zählen auch Namen wie Schuster oder Schmied (in allen Varianten). Manche Berufsnamen kamen nur in bestimmten geographischen Regionen auf, Rebmann, Winzer, Flößer. Diese Namen konnten nur dort entstehen, wo diese Berufe auch möglich waren.

Einige Familiennamen mit Bezug zu einem Beruf entstanden nicht unmittelbar aus der Berufsbezeichnung. Die Benennung kann indirekt auf eine Sache oder Auffälligkeit zurückgreifen, die mit dem Beruf zu tun hatte. Beispielsweise bei Berufsübernamen: Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.

Familiennamen aus Übernamen

Übernamen sind meist nach persönlichen Auffälligkeiten eines Menschen gewählt worden. Namensgebend sind:

  • die Körpergröße: Klein, Groß, Lang, Kurz
  • die Haarfarbe: Braun, Schwarz; Voss, niederdeutsch für „Fuchs“ im Sinne von rothaarig; Kohl, schwarz wie Kohle; die Haarform: Krause
  • andere Körpermerkmale: Link (für einen Linkshänder), Fuß (für jemanden mit auffälligem Fuß)
  • Charaktereigenschaften: Kühn, Fromm, Gut, Böse, Uebel, Froboess („früh böse“, „früh verdorben“)
  • biographische Merkmale: Neumann (für einen neu Zugezogenen)

Familiennamen, die auf Tiernamen zurückgehen gehören auch zu dieser Kategorie. Es handelt sich oft um Übernamen, die auf eine Eigenschaft des Tieres Bezug nehmen. Der Hintergrund der Benennung kann eine Tätigkeit sein, die mit dem Tier zu tun hatte. Oder der Name wurde von einem Haus übernommen, auf dem ein Tier dargestellt war. Darüber hinaus kann ein Familienname wie ein Tiername klingen, aber in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden sein.

Fuchs zum Beispiel: Möglicherweise bekam ein erster Namensträger wegen seiner Schläue diesen Namen – oder weil er rothaarig war. Eine berufliche Beziehung zu Füchsen als Jäger, Fellhändler oder Kürschner kann ebenfalls das Motiv der Benennung gewesen sein.

Humanistennamen

In der frühen Neuzeit benutzten Gelehrte häufig latinisierte Formen ihres Familiennamens. Manchmal wurde dazu der deutsche Name übersetzt (Sagittarius aus Schütz, Praetorius bzw. Scultetus aus Schulz oder Schultheiß, Agricola aus Bauer, Mercator aus Kaufmann), manchmal wurde nur eine lateinische Endung angehängt (Schwarzbegius oder Nicolaus Copernicus von „Koppernigk“). Übersetzungen unter Verwendung des Geburtsortes kamen vor (Regiomontanus für Königsberger). In manchen Familien blieb die lateinische Form als Familienname erhalten. Seltener wurden auch gräzisierte Namen benutzt. Berühmte Beispiele sind Melanchthon („Schwartzerdt“), Neumann (Neander).

Bei den Humanistennamen geht es nicht im engeren Sinn um die Herkunft des Namens. Vielmehr wurden bereits vorhandene Namen in die Sprachen der Gelehrten übersetzt.

Fremdnamen

Familiennamen aus anderen Sprachräumen sind ebenfalls in großer Zahl vorhanden; sie entsammen im Wesentlichen aus den Nachbarsprachen des Deutschen (insbesondere slawische, litauische, französiche, italienische, skandinavische und niederländische Namen. Durch die Einwanderung von Gastarbeitern ab den 1950er Jahren kamen italienische, spanische, jugoslawische, griechische, portugiesische und insbesondere türkische und kurdische Familiennamen sowie vietnamesische Namen hinzu. Aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg stammen viele englische bzw. amerikanische Nachnamen. Eine Besonderheit stellen noch jüdische Namen dar, ihre Deutung ist häufig auf Mutmaßungen angewiesen oder auf die Kenntnis der einstmaligen Gegend zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Diese Fremdnamen wurden zum Teil im Original erhalten, aber auch zum Teil bezüglich der Schreibweise eingedeutscht (Namensänderung!). Eine offizielle Namensänderung kann auch durch Übersetzung in die deutsche Sprache erfolgen.

Ordensnamen, Künstlernamen und andere Pseudonyme

In Deutschland sind Ordensnamen, Künstlernamen und andere Pseudonyme keine Namen im juristischen Sinn. Sie können aber als offizieller Namen verwendet werden und werden auch in Personenstandsdokumente eingetragen.

  • Der Ordensname ist der beim Eintritt in eine Ordensgemeinschaft angenommene Name, der an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt; dies ist insbesondere in der Katholischen Kirche sowie im Hinduismus und Buddhismus üblich.
  • Von Künstlernamen ist vor allem die Rede, wenn Werke künstlerisch dargeboten werden, etwa bei Schauspielern, Musikern oder Artisten. Tarnnamen sind gebräuchlich, wenn die Identität einer Person in einem bestimmten Zusammenhang verhüllt werden soll. Pseudonyme wurden historisch in erster Linie von Schriftstellern verwendet, können aber von jeder Privatperson verwendet werden. Es gibt viele Motive, ein Pseudonym zu verwenden:
    • Vereinfachung oder Verschönerung des Namens
    • Wirtschaftliche Vorteile
    • Imagepflege
    • Vermeidung von Nachteilen
    • Biographische Hintergründe
    • Schutz von Personen in der Berichterstattung der Medien
    • Vermeidung von Verwechslungen (Verdeutlichung der Identität durch Hinzufügung eines Ortsnamens (zur Unterscheidung von anderen Trägern desselben Namens): Karl Schmidt → Karl Schmidt-Rottluff, August Heinrich Hoffmann → August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, jeweils nach dem Geburtsort.)

Pseudonyme können aus Vor- und Nachnamen, nur aus einem Nachnamen oder nur aus Vornamen bestehen (z.B. Madonna, Bruder Franziskus).

Weibliche Endungen

Umgangssprachlich wurden und werden vor allem im süddeutschen Sprachraum bei Frauen teilweise die Familiennamen durch Anhängen der Endung -in erweitert, zum Beispiel Bernauerin. Dieses Suffix wurde noch bis ins 18. Jahrhundert in amtlichen Dokumenten wie den Kirchenbüchern so eingetragen, Müller zu Müllerin. Die Endung -in ist noch im Bairischen sowie als -e im Schwäbischen oder -i im Alemannischen zu hören, die Endung -n im vogtländischen Dialekt (die Müllern). Im norddeutschen Sprachraum trifft man oft auf -sche oder -sch (die Meyersche, die Rehersch) als weibliche Endung.

Doppelnamen

Ein Doppelname im Sinne eines Nachnamens bezeichnet die Zusammenfügung zweier Nachnamen. Traditionell folgte der Nachname in Deutschland der väterlichen Linie, wurde als „Familienname“ bzw. „Ehe- und Familienname“ bezeichnet und sein Fehlen galt lange als Makel – insbesondere als Zeichen von Unehelichkeit bzw. fehlender Legitimität. Die Verfügungsbefugnis des Ehemanns ging so weit, dass er bei einer Scheidung die weitere Führung des Ehenamens unter bestimmten Voraussetzungen untersagen konnte. Veränderungen:

  • Ab 1957 war es Frauen gestattet, ihren Geburtsnamen hinzuzufügen.
  • Ab 1976 galt freie Wahl des Ehe- und Familiennamens, d. h. entweder des Geburtsnamens des Ehemanns oder der Ehefrau. Wenn keine Entscheidung getroffen wurde, dann wurde der Geburtsname des Ehemanns zum Ehe- und Familiennamen. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehe- und Familienname wurde, konnte dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch voranstellen.
  • Ab 1991 konnten Ehegatten ihre Nachnamen beibehalten, weshalb eine Regelung für den Namen ehelicher Kinder erforderlich wurde. Ein Kind konnte den Namen des Vaters oder der Mutter oder einen aus diesen Namen gebildeten Doppelnamen erhalten.
  • Ab 1994 wurden Doppelnamen für Kinder ausgeschlossen. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen.
  • Ab 2009 darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen (Ehedoppelname) darf zwei jedoch nicht überschreiten; vorher waren auch mehr zulässig (z.B. Bloch-Schmidt-Brömme-Leibnitz).

Genanntnamen

Ein Genanntname, auch Vulgoname, ist ein Name, bei dem der Hausname aufgrund der Bindung an einen Bauernhof oder seltener ein Haus den wirklichen Namen einer Person überlagerte oder ihm beigefügt wurde. Die „Genannt-Namen“ stammen zum Teil aus der Zeit, als die Familiennamen eingeführt wurden. Bei späteren Namensbildungen dieser Art bezog sich der „Genannt-Teil“ oft auf den Besitz, oder die Namen entstanden infolge einer Adoption, wobei sich der „Genannt-Teil“ auf den Namen des Adoptivvaters oder gegebenenfalls der Adoptivmutter bezog. Ursprünglich galten sie für eine Einzelperson, später für die ganze Familie. Oftmals wurde der Genanntteil zum neuen, alleinigen Familiennamen. Außer genannt auch wurden die Namenszusätze dictus, dicti, vero oder qui et verwendet.

Es gab aber auch den Fall, dass bei einer Adoption der ursprüngliche Name als der Genanntnamenteil gelten sollte, der Adoptionsname aber so dominant war, dass dieser im gesellschaftlichen Umgang nicht nur der „tatsächliche Genanntname“, sondern schließlich einzig der neue Familienname wurde: Johann Friedrich Hilchen heiratete 1744 eine Tochter des Jacob Sigismund Waitz von Eschen. Sein Schwiegervater nahm ihn per Familienvertrag an Kindes statt an, mit der Verpflichtung, für sich und seine Nachkommen den Namen "Waitz von Eschen genannt Hilchen“ zu führen. Die Enkel und Nachkommen ließen den Zusatz „genannt Hilchen“ weg.

Genanntnamen wurden später auch in Doppelnamen umgewandelt: Wilhelm von Esbeck erhielt 1867 vom preußischen König eine Namensvereinigung mit den rügenschen von Platen als „von Esbeck genannt von Platen“. 1904 wurde der Name offiziell in „von Esbeck-Platen“ geändert.

Ursprünglich wurde das „genannt von“ als Herkunftsbezeichnung des Adels verwendet Echardus miles dictus de Heseler 1275 (Eckehard Ritter genannt (von dem Ort) Heßler). Später verlor sich das „genannt“ und es blieb nur noch das „von Heßler“. Es kam vor, dass bei Nobilitierungen der Bestandteil „genannt“ (allmählich) in ein „von“ umgewandelt wurde: der braunschweig-lüneburgische Kanzler Johann Helwig Sinolt gen. Schüz erhielt 1674 den Reichsadelsstand. Die Führung des Adelsnamens „Synold von Schüz“ ist heute der offizielle Name der Familie.

Der Genanntname hatte bei agrarwirtschaftlichen Familien mit Hofbesitz sowohl die Funktion einer Adresse wie auch die Funktion eines Familiennamens. Er steht in der Tradition der von-und-zu-Namen des Adels, in denen ursprünglich erworbene Ansitze die Stammsitze im Namen verdrängen (Neuerwerbungen wie Nebenlinien). Ein Genanntname ist in Kirchenbüchern oder anderen Dokumenten zu erkennen an Zusätzen wie: vulgo, modo, vel, alias, oder, genannt, an, auf, zu und ähnlichen, regional unterschiedlichen Formulierungen. In manchen Regionen war die Bindung des Namens an den Hof so total, dass der wirkliche Name eines Bauern völlig dahinter zurücktrat und verlorenging, ohne dass dies in Kirchenbüchern oder anderen Dokumenten mit einem der Zusätze dokumentiert ist. Im Rheinland endete diese Sitte 1798 mit Einführung der Personenstandsregister durch die Franzosen. Hier durfte nur noch der Name geführt werden, der bei der Geburt ins Kirchenbuch eingetragen worden war. In Preußen galt dies ab 1816. Bei temporären Pachtverhältnissen konnte es sogar vorkommen, dass eine Person mehrere Genanntnamen trug. Wer seinen Familiennamen auf einen Hof mit Genanntnamen zurückführt, ist daher nicht zwangsläufig mit Trägern des gleichen Namens verwandt. Sie verbindet nicht die Abstammung, sondern lediglich der (frühere) Wohnsitz. In Westfalen sind die Genanntnamen 1822 durch besondere rechtliche Vorschriften geregelt worden. Während in anderen Regionen der Genanntname beim Versteinerungsdatum festgeschrieben wurde, durfte er in Westfalen vom direkten Erben als Familienname mit dem Zusatz genannt (abgekürzt: gt., gnt. oder gen.) weiter geführt werden.

Gelegentlich sind Genanntnamen auch bei unehelichen Geburten oder als Beiname bei häufigen Familiennamen zur Unterscheidung innerhalb der dörflichen oder städtischen Gemeinschaft zu finden. Im Königreich Hannover bekamen im 19. Jh. uneheliche Kinder einen Familiennamen nach dem Muster "Muttername genannt Vatername". Die Namen verschwanden, weil diese Praxis aufgegeben wurde, weil Frauen die genannt-Namen mit der Heirat aufgaben und Männer ihn offiziell ändern lassen konnten.

Akademische Grade

Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen aufgrund eines erfolgreich mit einer Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung). Ein akademischer Grad gilt in Deutschland nicht als Namensbestandteil. Der Doktorgrad ist ebenfalls kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens, sondern nur ein Namenszusatz, der als einziger akademischer Grad in den Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Der Titel Professor ist eine Amts- oder Berufsbezeichnung, kein akademischer Grad.

Namen von Adligen

Ein Adelsprädikat ist ein Namenszusatz für einen Adeligen. Den Zusatz zum Namen eines Adligen gibt es in der Form einer Präposition oder der eines Suffixes.

Zu den Frühformen der Herkunfts- und Wohnstättennamen gehören Bildungen wie Walther von der Vogelweide (nach einem Flurnamen) und Dietrich von Bern („aus Verona“, dessen alter deutscher Name Bern lautet). Die Herkunftsangaben entstehen in der ausgehenden Zeit der Einnamigkeit, fixieren sich zu Familiennamen und verlieren später oft das von.

Vor dem 16. Jahrhundert war die Präposition selten ein Namenszusatz des Adels, sondern wurde als Angabe der Herkunft zum Bestandteil vieler Familiennamen, wie etwa von Flüe. Auch grundbesitzende Familien gaben diesen über das Wörtchen von an, z. B. „von Habsburg“ für die Hausherren der Habsburg. Erst mit dem allmählichen Verschwinden der Präposition von in den Namen des Bürgertums im 17. Jahrhundert konnte sich die Funktion des Wörtchens von als Adelsprädikat entwickeln. Allerdings existieren Herkunftsnamen mit der Präposition von, ohne dass diese auf eine frühere Zugehörigkeit zur Adelsschicht hinweisen. In Deutschland existieren vor allem die Adelsprädikate: von, zu, von und zu, vom, zum, vom und zum, von der, von dem.

Allerdings war es im Mittelalter üblich, dass Söhne aus unebenbürtigen Verbindungen Adliger, aber auch deren uneheliche Kinder, den Namen ihres Vaters als Familiennamen führen durften. Bei neuzeitlichen Adelserhebungen (Nobilitierung) wurde in der Regel lediglich das „von“ vor den bürgerlichen Nachnamen gestellt, so etwa bei Johann Wolfgang von Goethe. Der Name konnte bei einer Nobilitierung auch geändert werden, wie bei Karoline Friederike von Waldenburg (vorher Wichmann) und Otto von Guericke (vorher Otto Gericke).

Mit der Zeit blieben viele Namen erhalten, aber der Sitz der Familie änderte sich. So deutet das Adelspartikel „zu“ im Gegensatz zu „von“ an, dass die Familie zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) noch im Besitz der namensgebenden Stätte (meist der mittelalterlichen Burg) war, wie zum Beispiel die Fürsten von und zu Liechtenstein. Darüber hinaus wurde „zu“ als Prädikat vor allem von standesherrlichen Fürsten (z. B. Salm) und Grafen (wie z. B. Stolberg) geführt, die mit der Mediatisierung in den Jahren 1803/1806 nicht die fürstliche Würde, aber die hiermit verbundene hoheitliche Territorialgewalt verloren hatten; dadurch waren sie von jenen Fürsten zu unterscheiden, die auch nach 1815 weiterregierten und das Prädikat „von“ führten.

Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch in Deutschland Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens geworden, soweit es sich nicht um Primogenitur-Titel handelte. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung einen Primogeniturtitel führten (Herrschertitel ehemals regierender Häuser), durften diesen persönlich auf Lebzeit beibehalten. Ihre Nachkommen durften ihn nicht mehr führen, sondern führten den in der Familie üblichen Adelstitel. Neue Adelstitel durften nicht mehr verliehen werden. Nach einer Entscheidung des Reichskammergerichts konnten weiterhin die geschlechtsspezifischen Varianten verwendet werden konnten (Graf/Gräfin, Herzog/Herzogin usw.).


Folgerungen für WikiTree

  • Vornamen: Alle Vornamen sind in der Reihenfolge wie im Geburtsdokument aufgeführt in das Feld "Proper First Name" einzutragen
  • Rufnamen: Der von der Person gewählte oder in einem Dokument unterstrichene Vorname ist als Rufname in des Feld "Preferred Name" einzutragen
  • Spitznamen: Spitznamen und benutzte Namensvarianten (z.B. sprachliche Anpassung des Namens bei Auswanderung) können in das Feld "Other Nicknames" eingetragen werden
  • Zwischennamen: Zwischennamen (Patronyme / Metronyme) werden in das Feld "Middle Name" eingetragen
  • Geburtsnamen: Der bei der Geburt in das Personenstandsdokument eingetragene Nachname wird in das Feld "Last Name at Birth" eingetragen; wird der Geburtsname durch Adoption, Umbenennung oder auf behördliche Anordnung geändert, ist dieser neue Geburtsname in das Feld "Other Last Names" einzutragen, soweit er nicht als aktueller Nachname geführt wird ("Current Last Name")
  • Ehenamen, Familiennamen: Der jeweils aktuelle Ehename oder Familienname wird in das Feld "Current Last Name" eingetragen; alle anderen (vorher) offiziell geführten Nachnamen, auch durch Adoption bzw. Namensänderung, werden in das Feld "Other Last Names" eingetragen.
  • Ordensnamen, Künstlernamen und andere Pseudonyme: Wenn Künstlernamen oder Pseudonyme offiziell verwendet werden, d.h. in einem Personaldokument eingetragen sind, werden sie wie Familiennamen in die entsprechenden Felder eingetragen; der tatsächliche Familienname wird dann in das Feld "Other Last Names" eingetragen. Sollten Künstlernamen bzw. Pseudonyme auch Vornamen umfassen, werden diese in das Feld "Preferred Name" eingetragen, so lange der Name aktuell ist. Nicht mehr aktuell genutzte Künstlernamen, bzw. Pseudonyme werden in das Feld "Other Last Names" bzw. bei Vornamen in das Feld "Other Nicknames" eingetragen. Soweit Ordensnamen nur Vornamen umfassen werden sie in das Feld "Preferred Name" eingetragen. Wenn bei Künstlernamen oder Ordensnamen kein Nachname verwendet wird, ist in Übereinstimmung mit den WikiTree-Regeln ausnahmsweise No Last Name zu verwenden.
  • weibliche Endungen: Obwohl die weibliche Endungen bis zur Einführung der Standesämter 1875 in Kirchenbüchern eingetragen wurden, sollte der Name ohne diese Endung als LNAB verwendet werden. Namen mit weiblicher Endung können in "Other Last Names" eingetragen werden.
  • Beinamen: Beinamen, die nicht vererbbare Familiennamen sind, werden in das Feld "Other Nicknames" eingetragen
  • Doppel- oder Mehrfachnamen sind so wie in amtlichen Dokumenten geschrieben in die entsprechenden Nachnamenfelder einzutragen
  • Genanntnamen: Genanntnamen (für adlige Familien siehe dort) sind wie in den offiziellen Dokumenten geschrieben in die entsprechenden Nachnamenfelder einzutragen. Format: Familienname genannt Genanntname. Der im Geburts-/Taufeintrag stehende Name gehört in das Feld LNAB, der aktuelle in das Feld CLN und alle anderen zwischendurch gebrauchten Genanntnamen werden in das Feld OLN geschrieben.
  • Namen mit vorangestellten Präpositionen: die Präposition ist Teil des Nachnamens und genauso mit einzutragen (Ausnahme: adlige Familien; siehe dort)
  • Namen von Adligen: Bei Namen von Adligen gelten die Regeln des Project: European Aristocrats,nachzulesen unter Namensfelder für europäische Aristokraten
  • Namen von Adligen nach 1919: Ab 11. August 1919 existieren in Deutschland keine Adelstitel mehr. Die vorher geführten Adelstitel werden Teil des Nachnamens und sind wie jeder andere Nachname zu behandeln. Primogenitur-Titel dürfen vom Träger auf Lebzeit weiter verwendet werden; Nachfahren dürfen ihn nicht mehr verwenden. Geschlechtsspezifische Varianten sind zulässig.
  • akademische Grade: Akademische Grade sind nicht Teil des Namens und keine Namenszusätze; sie sind daher in der Biografie aufzuführen. Ausnahme ist der Doktorgrad, da dieser als Namenszusatz gilt. Er kann als Abkürzung ohne Punkt "Dr", "Dr hc", "Dr med", usw. in das Feld "Prefix" eingetragen werden.
  • Berufs-, Amts- und Dienstbezeichnungen gehören in die Biografie und nicht in ein Namensfeld
  • Namenszusätze, wie "der Jüngere, "der Mittlere", "Ältere", "I", "II", "Senior", "Junior" oder ähnliche, die in Dokumenten vermerkt sind, können in das Feld "Suffix" eingetragen werden

Bei allen Eintragungen in Namensfelder ist die Hinweise der Seite Namensfelder zu beachten.





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Comments: 3

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Vielen Dank für diese umfassende und sehr nützliche Erklärung. Ich werde es auf jeden Fall benutzen.
Very sensible suggestions for how to handle German names in various Wikipedia entries -- unfortunately these suggestions don't appear in the English version of this material..
posted by Janet (Ramage) Binkley
It's a work in progress Janet ... please be patient while it's being completed.
posted by Traci Thiessen